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Gebrauchsmuster

Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich um eine spezielle Form des gewerblichen Rechtsschutzes, die in einigen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich existiert. Umgangssprachlich kann ein Gebrauchsmuster als «kleines Patent» bezeichnet werden, da es im Gegensatz zum Patent einen schnelleren und einfacheren Schutz für technische Erfindungen bietet.

Es schützt neue und erfinderische Lösungen für technische Probleme. Ein Gebrauchsmuster kann beispielsweise eine bestimmte Vorrichtung, ein Werkzeug oder ein Verfahren (nicht in Deutschland) umfassen.

Der Schutz eines Gebrauchsmusters gewährt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die geschützte Erfindung gewerblich zu nutzen und Dritten zu verbieten, die Erfindung ohne Zustimmung des Inhabers zu verwenden, herzustellen, anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Im Vergleich zu Patenten haben Gebrauchsmuster einige Unterschiede. Gebrauchsmuster bieten in der Regel eine kürzere Schutzdauer. Darüber hinaus werden Gebrauchsmuster in der Regel nicht auf ihre Neuheit und erfinderische Tätigkeit hin geprüft, bevor sie erteilt werden. Dies bedeutet, dass der Anmelder lediglich die formalen Anforderungen erfüllen muss, um ein Gebrauchsmuster zu erhalten. Es ist zu beachten, dass manche Staaten keine Verfahrensansprüche bei Gebrauchsmustern gestatten und andere diese nicht als Schutzrechte anbieten.

PPR AG kennt mit ihren internationalen Partnern die genauen Bestimmungen und Regelungen für Gebrauchsmuster entsprechend den nationalen Gesetzen und Vorschriften und bietet zuverlässige Beratung, Ausarbeitung, Anmeldung und Verteidigung von Gebrauchsmustern, sowie weltweite Nichtigkeitsverfahren dagegen an.