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Lizenz

Eine Lizenz ist eine rechtliche Genehmigung eines Rechtsinhabers (Lizenzgebers), welche einer anderen Partei gewährt, eine geschützte Erfindung oder Technologie zu verwenden, herzustellen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu nutzen, ohne dabei gegen gewerbliche Schutzrechte oder gegen das Wettbewerbsrecht zu verstossen.

Bedingungen zur Nutzung einer geschützten Erfindung oder Marke werden in einer Lizenzvereinbarung von den Parteien schriftlich festgelegt, um die Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu definieren und zu schützen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Bestimmungen über die Dauer der Lizenz, die Nutzungsberechtigung, finanzielle Vereinbarungen wie Lizenzgebühren (Royalties), geografische Beschränkungen, oder eventuelle Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung in bestimmten Technologien.

Es ist wichtig zu beachten, dass Patentlizenzen nicht automatisch gewährt werden. Patentinhaber haben das Recht, zu entscheiden, wem sie eine Lizenz erteilen und unter welchen Bedingungen.

Eine Patentlizenz kann sowohl von einer Einzelperson als auch von Unternehmen erworben werden. Oftmals geben sich Unternehmen auch gegenseitige Lizenzen (Cross License; Kreuzlizenz).

Es ist zu beachten, dass Lizenzgebühren stark variieren können und Bedingungen in Lizenzverträgen regelmässig durch Einzelfallsituationen beeinflusst werden.

PPR AG ist in dieser wichtigen und umfassenden Tätigkeit des Ausarbeitens von Lizenzverträgen spezialisiert.