PPR AG

Patent

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das eine Erfindung schützt. Es gewährt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die geschützte Erfindung gewerblich zu nutzen und anderen zu verbieten, die Erfindung ohne Zustimmung des Inhabers zu verwenden, herzustellen, anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Ein Patent kann für verschiedene Arten von Erfindungen gewährt werden. Um ein Patent zu erhalten, muss die Erfindung bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie muss neu sein, d.h., sie darf vor der Anmeldung des Patents noch nicht öffentlich bekannt gewesen sein. Zudem muss sich die Erfindung von bestehendem Wissen abheben und nicht naheliegend sein. Ebenso sollte sie gewerblich anwendbar sein, muss technisch funktionieren und industriell bzw. gewerblich (einschliesslich Landwirtschaft) hergestellt oder genutzt werden können.

Ein Patent gewährt dem Inhaber eine begrenzte Schutzdauer, die normalerweise 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt. Während dieser Zeit kann der Patentinhaber anderen die Nutzung der geschützten Erfindung untersagen und gegebenenfalls Lizenzgebühren für die Nutzung verlangen.

Jedes Land hat seine eigenen Patentgesetze und -verfahren. Ausserdem gibt es länderübergreifende Patentvereinbarungen z.B. Schweiz-Liechtenstein, Europa oder PCT (weltweit)

Die PPR AG kennt mit seinen internationalen Partnern die entsprechenden nationalen Gesetze und Vorschriften und bietet zuverlässige Beratung, Ausarbeitung und Verteidigung von Patenten, sowie weltweite Nichtigkeitsverfahren und Einsprüche an.

Mit ausgeprägter Erfahrung in Physik und Mechanik sowie Optik und Optoelektronik, Elektrotechnik, Mikromechanik und im Maschinenbau, decken unsere internen und externen europäischen Patent- und Markenanwälte alle technischen Gebiete ab.